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Krankenversicherung für Gründer:innen im Studium

Grundlagen zur Krankenversicherung

             

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, wobei der Staat sicherstellt, dass jeder Bürger entweder gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Menschen, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bleiben in der Regel darin, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren bisherigen Kunden weiterhin Angebote zu machen.

Es gibt zwei Hauptarten von Versicherten: sozialversicherungspflichtige Personen (z.B. Arbeitnehmer, Studierende, Auszubildende) und freiwillig Versicherte, zu denen unter anderem Selbständige gehören.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet sowohl Pflicht- als auch freiwillig Versicherten die gleichen Leistungen. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen vertragsabhängig. Ein wesentlicher Unterschied in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass Studenten keinen Anspruch auf Krankengeld haben, während Selbständige dieses absichern können. In der privaten Versicherung können Tarife individuell gewählt werden, wobei zusätzliche Optionen höhere Beiträge bedeuten.

Ein weiterer Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist die Beitragsbemessung: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Einkommen definiert, auf dessen Basis Beiträge berechnet werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Grenze nicht. Je nach Einkommensentwicklung können diese Unterschiede finanzielle Auswirkungen für Selbständige haben.



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